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| Sozialpolitik |
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Zu unseren satzungsgemäßen Kernaufgaben gehört die Wahrung und Förderung der gemeinsamen sozialpolitischen Interessen unserer Mitglieder. Diese Funktion als Arbeitgeberverband beruht auf Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes, wonach für jedermann und alle Berufe das Recht besteht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen auf freiwilliger Basis Vereinigungen zu bilden.
Zu den wichtigsten Aufgaben der verbandlichen Sozialpolitik gehören die unternehmerische Öffentlichkeitsarbeit, die Qualifizierung/Fort- und Weiterbildung, die regionale Wirtschaftsförderung sowie der umfassende Bereich der Information, Beratung und Vertretung. |
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