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Tarifvertrag zur Förderung von Ausbildungsfähigkeit
Tarifvertrag zur Förderung von Ausbildungsfähigkeit

Ein neuer freiwilliger Weg: Mit Arbeit und Förderung zum Ausbildungsplatz

Neue Wege gehen

Die Berufsausbildung in der Metall- und Elektroindustrie stellt hohe Anforderungen. Manche Schulabgänger sind darauf nicht ausreichend vorbereitet und brauchen deshalb Unterstützung.

Der Tarifvertrag zur Förderung von Ausbildungsfähigkeit gibt diesen Jugendlichen die Chance zur Qualifizierung in einer Ausbildungsvorbereitungsphase. Er richtet sich in erster Linie an Hauptschulabgänger.

Das Ziel ist, dass die Teilnehmer am Ende der Fördermaßnahme in ein Berufsausbildungsverhältnis übernommen werden.

Dieser Tarifvertrag wird dem prognostizierten Fachkräftemangel entgegenwirken, indem die Zahl geeigneter Bewerber für Ausbildungsplätze in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie erhöht wird. Warteschleifen auf dem Weg in den Beruf sollen so vermieden werden.

Die Tarifparteien nehmen damit auch ihre gesellschaftspolitische Verantwortung für die Qualifizierung des Nachwuchses wahr. Wir bitten deshalb alle Akteure aus Unternehmen, Betriebsräten, Verbänden, Arbeitsagenturen, an allgemein bildenden Schulen und Berufskollegs um ihre Unterstützung. Wir rufen sie auf, die gebotenen Möglichkeiten zu nutzen, und wünschen ihnen dabei viel Erfolg.

Ablauf

Jugendliche, die die Schule im Sommer 2008 verlassen, und keinen Ausbildungsplatz finden, können erstmals teilnehmen. Sie wenden sich bei Interesse an einen der Beteiligten, also eine Schule bzw. einen der Verbände.

Der M+E-Betrieb schließt mit dem Jugendlichen einen Fördervertrag für maximal zwölf Monate.

Die Förderphase ist erfolgreich beendet, wenn sowohl die Fachkenntnisse als auch das gezeigte Arbeits- und Sozialverhalten eine günstige Prognose zulassen, dass der Jugendliche eine Ausbildung erfolgreich abschließen wird.

Vorteile für Unternehmen

Die Unternehmen benötigen qualifizierte Nachwuchskräfte. Sie haben aber teilweise Probleme, ihre freien Ausbildungsplätze mit geeigneten Jugendlichen zu besetzen.

Dieser Tarifvertrag bietet die Chance der Nachwuchssicherung, denn die Unternehmen können Potenziale Jugendlicher nutzen und ihre Leistungs- und Lernbereitschaft über einen längeren Zeitraum im Einsatz im Betrieb kennen lernen.

Die Teilnehmer dieser Fördermaßnahme sind keine Auszubildenden im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder Praktikanten im Sinne des EQ-Programms.

Vorteile für Jugendliche

Durch diesen Fördervertrag kommen Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden können, direkt nach der Schule in ein Unternehmen. Sie erhalten die Chance, notwendige Schlüsselqualifikationen, die für eine Ausbildung wichtig sind, zu erlernen und einzuüben. Nach einer erfolgreichen Fördermaßnahme schließt nahtlos eine anerkannte Berufsausbildung an. Mit dieser gezielten Förderung gelingt der Start in das Berufsleben besser.

Berufsschule

Der gesetzlich vorgeschriebene Unterricht im Berufskolleg wird im Rahmen dieser Fördermaßnahme eng auf die betriebliche Praxis des M+E-Betriebs und die besonderen Bedürfnisse der Jugendlichen abgestimmt. Dazu bieten die Berufskollegs einen entsprechenden Bildungsgang an, der die betriebliche Vorbereitung zur Berufsausbildung ergänzt, und der mit dem Schulministerium koordiniert wurde.

Vergütung

Die Jugendlichen erhalten eine tarifvertraglich vorgesehene Vergütung für ihre Arbeit. Diese Vergütung steigt quartalsweise von zur Zeit 551,- € auf 661,- € monatlich und orientiert sich damit an der Vergütung im ersten Ausbildungsjahr.

Aufgaben des Betriebsrats

Es gelten die üblichen Rechte des Betriebsrats, d. h. die Auswahl der Teilnehmer erfolgt unter dessen Beteiligung. Die Teilnehmer unterliegen den manteltarifvertraglichen Bestimmungen. Ob die Fördermaßnahme erfolgreich absolviert wurde und ein Ausbildungsverhältnis beginnt, wird von Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam entschieden.

Die Berufsausbildung in der Metall- und Elektroindustrie stellt hohe Anforderungen. Manche Schulabgänger sind darauf nicht ausreichend vorbereitet und brauchen deshalb Unterstützung.

Der Tarifvertrag zur Förderung von Ausbildungsfähigkeit gibt diesen Jugendlichen die Chance zur Qualifizierung in einer Ausbildungsvorbereitungsphase. Er richtet sich in erster Linie an Hauptschulabgänger.

Das Ziel ist, dass die Teilnehmer am Ende der Fördermaßnahme in ein Berufsausbildungsverhältnis übernommen werden.

Dieser Tarifvertrag wird dem prognostizierten Fachkräftemangel entgegenwirken, indem die Zahl geeigneter Bewerber für Ausbildungsplätze in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie erhöht wird. Warteschleifen auf dem Weg in den Beruf sollen so vermieden werden.

Der Tarifvertrag

Der Tarifvertrag FAF schafft einen neuen Weg, Jugendliche nach Beendigung ihrer Vollzeitschulpflicht zu fördern, die sonst kaum Chancen auf einen Ausbildungsplatz hätten.

Der Förderbetrieb hat die Möglichkeit, Jugendliche gezielt für die spätere Ausbildung zu qualifizieren – gemeinsam mit der Berufsschule und über die Arbeit im Betrieb.

Beteiligen können sich alle M+E-Ausbildungsbetriebe in NRW.

Bausteine der Fördermaßnahme sind:

■ Integration in die Belegschaft des Betriebes
■ Einbeziehung in den betrieblichen Arbeitsprozess
■ Abbau schulischer Defizite
■ Aufbau sozialer Kompetenz
■ sozialpädagogische Begleitung
■ Unterricht im Berufskolleg