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Medien standpunkt 2-2005
Standpunkt 2/2005: Unternehmensverband warnt vor einer Ausweitung der Ein-Euro-Jobs auf private Unternehmen!

Öffentliche Arbeitsgelegenheiten sollen vorrangig die Arbeitsbereitschaft der Arbeitslosen prüfen. Außerdem sollen sie denjenigen, die noch keine Arbeit im ersten Arbeitsmarkt finden konnten, eine vorübergehende sinnvolle Beschäftigung im öffentlichen Interesse bieten. Öffentliche Arbeitsgelegenheiten sind eine Gegenleistung des Hilfebedürftigen für die staatliche Fürsorge.

Auf keinen Fall dürfen Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsverhältnisse im ersten Arbeitsmarkt verdrängen. Deshalb sind scharfe Anforderungen zu stellen, dass die Beschäftigung stets im öffentlichen Interesse ist. Sie darf öffentlich zu vergebende Aufträge an die private Wirtschaft nicht verdrängen.

Öffentliche Beschäftigung ist immer mit solchen Verdrängungsgefahren verbunden. Deshalb ist eine strikte Einhaltung der Voraussetzungen sowie vollständige Transparenz und konsequente Kontrolle der Förderprozesse unabdingbar.

Eine Ausweitung der Ein-Euro-Jobs auf private Unternehmen wäre ein verhängnisvoller Fehler, der unserem Arbeitsmarkt massiv schaden würde. Das Entstehen einfacher Tätigkeiten für geringfügig qualifizierte Arbeitslose auf dem ersten Arbeitsmarkt würde damit nämlich verhindert. Die generelle Ausweitung würde zudem zu einem massiven Austausch und Verdrängungseffekt führen, statt Langzeitarbeitslosen Chancen auf zu-sätzliche Beschäftigung zu eröffnen.

Dortmund, den 13. Januar 2005