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Medien standpunkt 3-2008
Standpunkt 3/2008: Wettbewerbs-Verhinderungs-Mindestlohnverordnung ohne gesetzliche Grundlage!

Fehler können passieren, das ist menschlich und das kann sehr schnell gehen. Peinlich wird es aber, wenn politische Schnellschüsse zu eklatanten Fehlern führen.

Der Bundesarbeitsminister hat den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht. Die Mindestlohnverordnung für die Post war beschlossene Sache, noch bevor die gesetzliche Grundlage in Kraft trat: Der Bundesarbeitsminister stützt seine Verordnung auf die alte, überholte Fassung des Entsendegesetzes, in dem Briefdienstleistungen gar nicht vorkommen. So ist es, wenn man alle paar Monate ein Gesetz ändert; da kann man schon einmal den Überblick verlieren.

Jetzt muss sich der Bundesarbeitsminister eines besseren belehren lassen, die „Postmonopollohn-Verordnung“ ist null und nichtig!

Hier zeigt sich, dass Gesetze mehr Sorgfalt, Expertise und vor allem sachkundige Debatten brauchen, als einen Schuss aus der Hüfte, um Wettbewerb auf dem Briefmarkt zu verhindern. Dieser Fehler sollte dem Bundesarbeitminister bei den jetzt angekündigten Initiativen zum Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz und zum Entsendegesetz eine Lehre sein: Die gerade vorgelegten Entwürfe strotzen nur so vor Fehlern, Widersprüchen und Vieldeutigkeiten. Der Bundesarbeitsminister sollte die Finger davon lassen.

Dortmund, den 17.01.2008