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Medien standpunkt 9-2007
Standpunkt 9/2007: Den Arbeitslosengeldbezug verlängern? Ein arbeitsmarktpolitischer Vorschlag aus dem Tollhaus!

Die Politik hat ihr neues Themenfeld für den Herbst markiert. Quer durch alle Fraktionen wird über revolutionäre neue Taten diskutiert. So soll das Arbeitslosengeld für Ältere (ab 45 Jahre) wieder länger gezahlt werden. Ein Herzstück der Agenda 2010 würde damit zurückgenommen.

Fakt ist, dass bis 1984 das Arbeitslosengeld zwölf Monate gezahlt wurde, und zwar ohne jeden Unterschied für alle. Erst dann dehnte die Regierung mit Arbeits- und Sozialminister Dr. Norbert Blüm die Leistungen nach dem Alter gestaffelt bis auf 32 Monate aus. Diese als Wohltat deklarierte Regelung erwies sich als ausgesprochen negativ für die Älteren. Vielfach wurden sie damit leichter aus dem Erwerbsprozess gedrängt. Auch aus dieser Einsicht kürzte Rot-Grün die Bezugsdauer wieder auf zwölf Monate bis maximal 18 Monate durch die Agenda 2010.

Nun soll also das Rad wieder zurückgedreht werden. Dies wird teilweise sogar damit begründet, dass die zusätzlichen Kosten von mindestens einer Milliarde Euro auf Grund der guten Konjunktur finanzierbar seien.

Dies alles ist Unfug:

• Wie lange Arbeitslosengeld gezahlt wird, darf nicht von der Konjunktur abhängen. Bislang sind aus den sonst gut unterrichteten Kreisen keinerlei Hinweise gegeben, dass bei einer lahmenden Wirtschaft natürlich die Bezugsdauer wieder gekürzt werde.
• Die kürzere Zahlung des Arbeitslosengeldes trägt zum Abbau der Arbeitslosigkeit bei. Sie setzt Anreize, sich schnell und zielgerichtet um Beschäftigung zu bemühen und auch Kompromisse einzugehen. Eine längere Bezugsdauer verführt demgegenüber dazu abzuwarten, Angebote abzulehnen.
• Die Erwerbsbeteiligung der Generation 50-plus ist aktuell wieder auf 48 Prozent gestiegen, nachdem sie durch Vorruhestand, Altersteilzeit und längeren Bezug des Arbeitslosengeldes auf unter 40 Prozent gesunken war. Welches Signal geben die Politiker, wenn sie den oder die 45-Jährige zu schützenswerten „Älteren“ erklären?
• Die Arbeitslosenversicherung ist kein Sparvertrag. Die Beiträge sind nicht abhängig vom Risiko, arbeitslos zu werden und wie lange. Bei Eintritt des Versicherungsfalles wird für begrenzte Zeit ein Ersatzeinkommen sichergestellt. Je mehr sich dieser Arbeitslosengeldbezug vom Versicherungsprinzip entfernt, je größer werden wieder die Arbeitsmarktprobleme.

Eine Verlängerung des Arbeitslosengeldbezuges für Ältere ist und bleibt sozialpolitischer Unfug.

Dortmund, den 8. Oktober 2007