28.11.2022 Aktuelle Rechtsprechung
EuGH, Urteil vom 13.10.2022 – C-344/20
Eine Unternehmensregel, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar. Dies hat der europäische Gerichtshof im Fall einer belgischen Praktikumsbewerberin bekräftigt, die abgelehnt wurde, weil sie sich weigerte, ihr islamisches Kopftuch abzunehmen. Neutralitätspolitik eines Unternehmens könne eine mittelbare Benachteiligung unter Umständen rechtfertigen, so der EuGH.
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