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Auslandseinsatz per Direktionsrecht

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.11.2022 − 5 AZR 336/21

Viele Menschen zieht es ins Ausland. Die meisten von uns denken dabei an Urlaub, einige vielleicht ans Auswandern. Doch wenn der Arbeitgeber kraft seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts verlangt, dass ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsort ins Ausland verlegt, kann es mit der guten (Urlaubs-) Stimmung schnell vorbei sein. So jedenfalls war es in dem vom BAG am 30.11.2022 entschiedenen Fall, in dem ein Pilot der „Homebase“ seines Arbeitgebers vom Flughafen Nürnberg zum Flughafen Bologna folgen sollte.