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Der schönste Tag des Lebens…ja, genau der hätte es werden sollen. Die Vorbereitungen waren abgeschlossen, die Vorfreude riesengroß, die Gäste waren eingeladen und dann musste ausgerechnet die Braut in Quarantäne. Alles absagen, 99 Gäste ausladen, umplanen. Und wer war schuld? Der Chef! So sieht es zumindest das Landesarbeitsgericht München in seiner „Valentinstag-Entscheidung“ vom 14.02.2022 – 4 Sa 457/21
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