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Wir möchten Sie auf ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) aufmerksam machen, in dem das Gericht für den Fall, bei dem ein Arbeitnehmer, der unmittelbar nach Ablauf von sechs Wochen erneut wegen einer anderen, „neuen“, Krankheit krankgeschrieben wurde, über das Entstehen eines erneuten Entgeltfortzahlungsanspruchs und die diesbezügliche Beweislast zu entscheiden hatte.
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