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Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer gegen seinen (ehemaligen) Arbeitgeber Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. wobei der Arbeitnehmer verlangen kann, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken
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