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Die Reichweite von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats sind häufig Gegenstand gerichtli-cher Auseinandersetzungen. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hatte nun einen Fall zu entscheiden, in dem der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ohne Zustimmung des Betriebsrat verboten hatte, außerhalb der festgelegten Pausen zu rauchen.
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