Massenentlassung (§§ 17 ff. KSchG) – Änderung bei Massenentlassungsverfahren EuGH, Urteil vom 27.1.2005 – RsC – 188/03 – Wichtig! Arbeitgeber müssen Massenentlassungen vor Erklärung der Kündigung bei Agenturen für Arbeit anzeigen.

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  • Erstellungsdatum 23. Januar 2013
  • Zuletzt aktualisiert 23. Januar 2013
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