Corona: Ausschluss des Entschädigungsanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG -BMG bestätigt arbeitgeberseitiges Fragerecht nach dem Impfstatus im Rahmen des § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG - Zurzeit (noch) kein Anspruchsausschluss für ungeimpfte Arbeitnehmer in NRW

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  • Erstellungsdatum 3. September 2021
  • Zuletzt aktualisiert 16. November 2022
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