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ARA Entschädigung bei Benachteiligung wegen Schwerbehinderung – Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Inklusionsamtes

27. Juli 2022 Aktuelle Rechtsprechung

Der Ausspruch einer Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Menschen erfordert nach § 168 SGB IX die vorherige Zustimmung des Inklusionsamtes zu der Kündigung. Dass die fehlende Zustimmung nicht nur zu einer Unwirksamkeit der Kündigung, sondern auch zu einem Entschädigungsanspruch des Arbeitnehmers nach dem AGG wegen Diskriminierung führen kann, hat nunmehr das BAG in einem aktuellen Urteil entschieden.

BAG, Urteil vom 02.06.2022 – 8 AZR 191/21

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