


Die diesjährigen Betriebsratswahlen werfen in vielen Unternehmen erneut zahlreiche praxisrelevante Fragen rund um die Kostentragungspflichten des Arbeitgebers und die Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Schulungsveranstaltungen auf.
Die Veranstaltung stellt die wesentlichen Grundsätze der Kostenerstattung von Betriebsratsaufwendungen nach §§ 37 Abs. 6 und 40 BetrVG vor. Zudem werden aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte erläutert und praktische Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber gegeben.
Themen im Überblick
Zielgruppe:
Geschäftsführung, Personalleitung, Personalverantwortliche
Teilnahmegebühr:
im Mitgliedsbeitrag enthalten
Anmeldeschluss:
14. September 2026