Obwohl es kein Gesetz gibt, das den Arbeitgeber zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen verpflichtet, sind diese in der betrieblichen Praxis weit verbreitet. Ihr Sinn liegt darin, für den Arbeitgeber beeinflussbare Ursachen krankheitsbedingter Fehlzeiten zu identifizieren. Denn schließlich haben Krankenrückkehrgespräche das Ziel, betriebliche Fehlzeiten zu verringern.
Ohne das aktive Mitwirken des Arbeitnehmers ist dies nicht möglich. Es geht darum, sein persönliches Umfeld am Arbeitsplatz und gegebenenfalls durch die Arbeit entstehende Krankheitsursachen und Zusammenhänge mit früheren Erkrankungen aufzuklären und zu verstehen. Da es sich hierbei um sensible Informationen des betroffenen Arbeitnehmers handelt, ist der Arbeitgeber bei der Durchführung der Krankenrückkehrgespräche an bestimmte Spielregeln gebunden.
Die Veranstaltung bietet einen kompakten Überblick zu den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingen bei Krankenrückkehrgesprächen. Anhand von Praxisbeispielen zeigen wir auf, wie weit das Fragerecht des Arbeitgebers gehen darf und inwieweit zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten sind.