Arbeitsrecht AKTUELL – Rechtsprechungsüberblick und Entgelttransparenzgesetz

Neues zum EntgelttransparenzG durch die Entgelttransparenzrichtlinie – zukünftige Anforderungen an den Arbeitgeber und wichtige Entscheidungen zur Entgeltgleichheit.

Der deutsche Gesetzgeber wird bis spätestens zum 07.06.2026 das EntgTranspG anpassen müssen, um die Vorgaben der europäischen Entgelttransparenz‐Richtlinie (EU 2023/970) in Deutschland fristgerecht umzusetzen. Gegenüber dem EntgTranspG bringt sie eine erhebliche Ausweitung der arbeitgeberseitigen Pflichten durch erweiterte Auskunftsansprüche und Berichtspflichten sowie Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung. U.a. werden Arbeitgeber schon im Rahmen der Vertragsanbahnung, in der Stellenausschreibung oder vor einem Vorstellungsgespräch über das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne zu informieren haben. Auskunftsrechte werden unabhängig von der Unternehmensgröße gewährt werden und mittelfristig werden Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten verpflichtet werden, regelmäßig Daten zur geschlechtsspezifischen Lohnlücke in ihrem Unternehmen zu veröffentlichen.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die anstehenden Neuregelungen und zeigen Ihnen, wie Sie sich auf die Gesetzesänderungen vorbereiten können.

Zielgruppe

Geschäftsführung, Personalleitung, Personalverantwortliche

Anmeldeschluss

17. September 2025

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