Das Thema Homeoffice hat in der Pandemie eine bislang nicht gekannte Hochkonjunktur erlebt. Vorübergehend hat der Gesetzgeber die Unternehmen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Abgabe eines Angebots auf eine Homeoffice-Tätigkeit verpflichtet. Auch wenn diese Verpflichtung inzwischen entfallen ist, stellen sich weiterhin zahlreiche Rechtsfragen um die Ausgestaltung des Homeoffices. Nicht zuletzt durch die ausdrückliche gesetzliche Ergänzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG bilden die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats einen weiteren Schwerpunkt der Fragestellungen.
Die Veranstaltung bietet einen kompakten Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht rund um das Thema mobiles Arbeiten /
Homeoffice. Anhand von ausgewählten Entscheidungen erläutern wir deren Kontext und die Auswirkungen für die Praxis, zeigen vermeidbare Fehler auf und geben wertvolle Handlungsanleitungen.