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Hinweisgeberschutz bald gesetzlich verpflichtend – was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Der Hinweisgeberschutz ist eines der aktuell wichtigsten Themen der unternehmerischen Compliance. Mit dem neuen HinweisgeberschutzG sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, ein Hinweisgeber-System einzuführen, welches der frühzeitigen Aufdeckung betriebsinterner Rechtsverstöße und somit der Vermeidung behördlicher Verfahren dient. Der Gesetzesentwurf wurde nach erneuter Änderung zwischenzeitlich im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz wird zeitnah in Kraft treten.
Der Vortrag soll Ihnen einen Überblick über die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen
und die „best practices“ im Hinweisgeberschutz vermitteln.
Methoden:
Impulsvortrag, Austausch
Zielgruppe:
Geschäftsführungen und Leitungen der Rechtsabteilung, Compliance Verantwortliche, Leiter Personalabteilungen
Anmeldeschluss:
14. Februar 2023