Arbeitgeber haben regelmäßig ein Interesse daran, ihren Arbeitskräftebedarf flexibel abzudecken, indem sie neben den Stammbeschäftigten eigenes oder fremdes Personal einsetzen, an das sie nicht dauerhaft gebunden sind.
Zu dem Einsatz von Fremdpersonal stellt sich die Frage der Abgrenzung zwischen freien Mitarbeitern einerseits und Arbeitnehmereigenschaft anderseits. Zudem stellt sich die Frage der Abgrenzung zwischen Dienst- bzw. Werkvertrag einerseits und Arbeitnehmerüberlassung anderseits.
Diese Fallgruppen und wichtige in der Praxis zu berücksichtigende Aspekte werden anhand konkreter Beispiele und arbeitsrechtlicher Entscheidungen erläutert.
Zielgruppe:
Geschäftsführer, Personalleiter, Mitarbeiter des Personalwesens
Sonstiges:
Teilnahmebescheinigung
Anmeldeschluss:
17. Februar 2023