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Verjährung von Urlaub bei Verletzung arbeitgeberseitiger Unterrichtungspflicht

BAG, Urteil vom 20.12.2022 − 9 AZR 266/20

Urlaub verjährt nicht automatisch nach drei Jahren. Dies gilt zumindest dann, wenn die Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nicht rechtzeitig auffordern, den ihnen zustehenden Urlaub zu nehmen und sie nicht vor einer drohenden Verjährung warnen, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil, das unionsrechtlichen Vorgaben folgt.

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